Der Winter hat Einzug in Lippe gehalten! Neben den Freuden, die die weiße Pracht mit sich bringt, kommt jedoch auch häufig die Frage auf, welche Regelung bei extremen Witterungsbedingungen für den Schulweg gilt:
Hier ein Auszug aus dem Unwetter- Erlass für das Bildungsland NRW:
Ist der Schulweg aufgrund der extremen Wetterverhältnisse für das Kind nicht zumutbar, informieren die Eltern die Schule, dass das Kind die Schule nicht besuchen kann. Verspätungen von Schülerinnen und Schülern oder das Fernbleiben vom Unterricht sind in diesen Fällen entschuldigt.