Ein neuer Erlass des Schulministeriums schreibt ab dem Schuljahr 2023/24 eine verbindliche Lesezeit bei Fortbestand des jeweiligen Stundenplans vor. Dies wird als ein bedeutsamer erster Schritt zur Stärkung der Basiskompetenzen gesehen. Hierzu bedarf es jedoch einer organisatorischen Einbindung in den Tagesablauf sowie einer Ausweisung der Lesezeit im Stundenplan jeder Klasse. Auf diese Weise wird eine Transparenz sowohl gegenüber Eltern, als auch Fach- und Vertretungslehrkräften hergestellt und ihnen die Bedeutsamkeit dieser Maßnahme veranschaulicht sowie die verbindliche Durchführung erleichtert. Für eine systematische Leseförderung im Rahmen der Lesezeit sind folgende Inhalte vorgesehen: – Förderung der Vorläuferfähigkeiten – Lautleseverfahren – Vielleseverfahren – Lesestrategietraining – literarische Bildung. Im Einzelnen wird die Lesezeit je nach Beschluss der Jahrgangsstufen umgesetzt. Verbindlich ist, dass die Lesezeit in den Klassen gemäß der Vorgaben wöchentlich 5×20 Minuten durchgeführt wird. Finden während der geplanten Lesezeit Fachunterricht wie Sport oder Schwimmen, Projekte, Exkursionen oder Praktika statt, wird die Lesezeit an dem jeweiligen Schultag nicht nachgeholt. Die verbindliche Lesezeit wird in allen Klassen der Primarstufe täglich von 8.55 Uhr bis 9.15 Uhr realisiert. Die konkreten Inhalte, Methoden und Materialien sind den Aufstellungen der einzelnen Klassen zu entnehmen. Diese werden regelmäßig evaluiert und aktualisiert.